Drei der sieben Gründungsmitglieder sind noch dabei. Quelle: OTZ

Drei der sieben Gründungsmitglieder sind noch dabei. Quelle: OTZ
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
wie alle friedliebenden Menschen verurteilen wir den Krieg zwischen Russland und der Ukraine auf das Schärfste. Jeder Krieg ist zu verurteilen, schafft unsägliches Leiden und ist immer einer zu viel.
Das es auch anders geht, hat die deutsche Wiedervereinigung gezeigt. Die vier Alliierten, zu denen auch die damalige Sowjetunion gehörte, haben sich unter Berücksichtigung der jeweils eigenen Sicherheit auf den Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten geeinigt. Ein historisch bisher einmaliger Prozess, in dessen „Windschatten“ die Sowjetunion auf die öffentlich gemachte Zusage der USA vertraute, dass es keine Osterweiterung der NATO gäbe.
Seit 32 Jahren leiden wir als geeintes Deutschland nun unter Amnesie. Durch die NATO-Osterweiterung wurden die gegebenen Zusagen von 1990 verletzt und mit der Ukraine wird für Russland eine rote Linie überschritten.
Parallel dazu wurden und werden seither immer wieder Kriege zwischen Staaten aus unterschiedlichen Gründen und Interessen geführt. Wir Deutsche haben aufgrund unserer Geschichte die moralische Pflicht uns überall und immer für Frieden einzusetzen und die historisch politische Verantwortung, uns mit allen uns zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln für Kompromisse, die Frieden schaffen und erhalten, einzusetzen. Denn: Es gibt keine richtigen und gerechten Kriege. Krieg ist immer falsch, egal von wem und gegen wen geführt.
Wir haben erstmals 1999 mit der NATO in Serbien für 78 Tage mit Krieg geführt. Dann in Afghanistan. Dort hieß es, wir verteidigen unsere Freiheit, also unsere Werte, sprich unsere Moral!? 2021 sind wir gegangen und haben die Menschen dort ihrem Schicksal überlassen. Wo haben wir da unsere Werte, unsere Moral gelassen? Gelernt haben wir daraus scheinbar nicht viel.
Ein Aufschrei unserer Politiker über die dort umsonst gefallenen Soldaten und die unzähligen getöteten Zivilisten war kaum hörbar. Heute im Krieg zwischen Russland und der Ukraine ist das anders. Fast täglich ist ein solcher Aufschrei zu hören und wieder verteidigen wir unsere und europäische Werte, jetzt in der Ukraine.
Geschichte lehrt uns: Ohne Kompromisse gibt es in einer politisch, religiös, kulturell und entwicklungsgeschichtlich vielschichtigen Welt mit unterschiedlichen Interessenslagen keinen Fortschritt und keinen Frieden.
Ihre Ampel-Regierung setzt Sanktionen gegen Russland ein und unterstützt die Ukraine militärisch mit der Lieferung auch schwerer Waffen. Frieden schaffen mit Waffen? Wo bleibt die Verantwortung Deutschlands auch unter Ihrer Regierung beide Kriegsparten an den Verhandlungstisch zu bringen und eine für beide Kriegsparteien gesichtswahrende diplomatische Lösung herbeizuführen?
Festzustellen bleibt: Nicht der Ukraine-Krieg setzt die Bürger und Unternehmen Deutschlands und die EU unter wirtschaftlichen und finanziellen Druck. Nein. Es sind die gegen Russland verhängten Sanktionen die maßgeblich uns treffen. Das heißt: Die Ursache sind die Sanktionen und die Auswirkungen spüren wir. Übrigens. Wenn wir alle Länder, die völkerrechtswidrige Kriege geführt haben bzw. führen, mit Sanktionen belegen und deren Rohstofflieferungen einstellen, wäre Deutschlands Wohlstand komplett weg. Das kann nicht gewollt sein.
Ihre gegenwärtige Politik lässt zwar geostrategischen Ziele und Interessen von NATO und EU erkennen, jedoch nicht, wie die Regierung den Niedergang des Industriestandortes Deutschland, das Verschwinden von Handwerk und Gewerbe und die Verarmung breiter Teile der Bevölkerung nachhaltig aufhalten will. Ohne ein wirtschaftlich starkes Deutschland allerdings, funktioniert auch die EU nicht.
Jetzt sind kluge, durchdachte, finanzierbare und zielführende Entscheidungen neu notwendig, die nachhaltig Wirkung zeigen. Dies zeigt bereits die derzeit verfasste Forderung der UN an alle Länder bei der Düngemittelthematik. Hier unterstützt die UN die Forderung von Russland Erleichterungen für den Export von Düngemitteln zu schaffen. Lassen Sie Deutschland nicht hinterherrennen, sondern gehen selbst in die Offensive.
Schulden finanzierte „Hilfspakete“ machen nur zeitlich begrenzt Sinn aber lösen die eigentlichen Probleme nicht.
Getragen von den überwiegend negativen Aussichten bei Umfragen der IHK-Ostthüringen und der Kreishandwerkskammer bei den Gewerbetreibenden und im Handwerk der Stadt Gera, fordern wir als Fraktion der Bürgerschaft Gera und Für Gera:
Wir gestatten uns, unsere Forderungen ebenfalls an den Ministerpräsidenten Thüringens Herrn Ramelow zur Kenntnis zu geben, um der Wichtigkeit dieser Vorgehensweise Nachdruck zu verleihen und Unterstützung zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Aufgeführten
Dr.-Ing. Ulrich Porst
Fraktionsvorsitzender Bürgerschaft Gera
Autofreie Innenstädte bieten viel: eine bessere Luftqualität, weniger Lärm, mehr Platz für Fußgänger, mehr Sicherheit, mehr Klimaschutz. Das Geraer Stadtzentrum ist bereits seit Jahren an vielen Stellen für Autofahrer komplett oder teilweise gesperrt. Denken Sie an große Teile des Zschochernplatzes, Steinweg, Große und Kleine Kirchstraße, Markt, Kornmarkt oder auch der Platz vor dem KUK. Aber hat es zur Belebung der Innenstadt beigetragen? Eindeutig NEIN.
Und wo sind die Orte mit der vielgepriesenen Aufenthaltsqualität? Wo sind die hochwertigen Grünflächen mit Verweilcharakter, wo sind Bänke und Spielmöglichkeiten für Kinder, wo flanieren die Menschen? Stattdessen leere Straßen und verwaiste Geschäfte, die nicht zuletzt auch eine Folge von falschen verkehrsplanerischen Entscheidungen gegen die Autofahrer sind.
In einer Stadt wie Gera mit einem Einzugsgebiet aus dem ländlichen Raum sind die Menschen auf das Auto angewiesen. Sollen sie das Auto stehen lassen, brauchen sie entsprechende Alternativen. Wenn eine Einzelfahrt mit dem ÖPNV aktuell 2,30 € kostet, dann ist das nicht nur für Autofahrer wenig attraktiv sondern auch für Rentner und Geringverdiener. Auch ein gut ausgebautes, sicheres Radwegenetz bis in die Innenstadt mit entsprechenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sucht man bisher leider vergebens.
Aber dank des Verkehrsversuchs am Gustav-Hennig-Platz wissen wir ja jetzt: die Sperrung einer Straße hat zur Folge, dass dort weniger Autos fahren und es für Fußgänger sicherer wird, diese zu überqueren! Man möchte meinen, es ist der 1. April und nicht schon wieder ein weiteres Jahr fast vorbei, ohne dass sich am Zustand der Innenstadt etwas geändert hat.
Fraktion Bürgerschaft Gera
Jeder Krieg ist eine menschliche Katastrophe und Kriegsflüchtlingen muss geholfen werden!
Auch der Ukrainekrieg bringt Flüchtlinge unterschiedlicher sozialer Herkunft nach Deutschland und die Regierung hat unsere Sozialsysteme für alle ukrainischen Flüchtlinge uneingeschränkt geöffnet, was leider auch zu unberechtigter Ausnutzung führt. Nicht nur Frauen mit Kindern, sondern auch Männer im wehrpflichtigen Alter melden Hilfe bei unserem Sozialstaat an.
Da verwundert es sehr, wenn diese Kriegsflüchtlinge mit den hier erhaltenen Geldern z.B. in Italien in einem nur für sie bestimmten 4-Sterne-Hotel Urlaub machen, wie ich es selbst Ende September 2022 erlebt habe. Herr Merz muss sich für den „Sozialtourismus“ einiger Ukrainer wegen „Rassismus“ und „Populismus“ entschuldigen, obwohl es diese Vorfälle gibt. Auch in Gera.
Darf an einem solchen Verhalten von Flüchtlingen keine Kritik geübt werden? Darf man nicht nachfragen, wenn moderne, neue Pkw der Ober- und Luxusklasse mit ukrainischen Kennzeichen im Stadtbild von Gera auftauchen oder Waren über den persönlichen Bedarf hinaus hier eingekauft werden, um dann später damit in der Ukraine zu handeln?
Arbeitnehmer*innen in unserem Land gehen täglich mit Fleiß an ihre Arbeit und erwirtschaften das, was am Ende der Solidargemeinschaft verteilt wird. Sie erkennen Ursache und Wirkung in diesem Kriegsdrama. Wie lange sie aber die Auswirkungen der Inflation auf ihren eigenen Geldbeutel noch geduldig wegstecken und sich mit halbherzigen Hilfspaketen beruhigen lassen, werden die kommenden Wochen zeigen.
Dr.-Ing. Ulrich Porst
Um beim Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ und beim Betreiber der Fernwasser-Talsperre Leibis für die Bürger Kosten und damit Gebühren zu sparen, wurde entschieden, dass die Trinkwasserversorgung in fast allen Teilen des Verbandsgebietes zu 100 Prozent durch die Talsperre Leibis erfolgen soll. Dafür wurden Trinkwasserschutzzonen aufgehoben und die dort befindlichen, nicht unerheblichen Trinkwasserressourcen stillgelegt, so z.B. Gera-Liebschwitz mit mehreren 1.000 m³/Tag, Gera-Westvororte oder auch in Wolfsgefährt.
Doch was passiert im Katastrophenfall, wenn die Versorgung durch die Talsperre Leibis, aus welchen Gründen auch immer, nicht sicher gestellt werden kann?
Welche Folgen es hat, wenn man Entscheidungshoheiten abgibt oder sich bei der Lieferung von lebenswichtiger Energie nur auf einen Lieferanten verlässt, haben die jüngsten Ereignisse eindrucksvoll gezeigt. Hier sollte die gegenwärtige Situation durch den Zweckverband auf den Prüfstand gesellt und neu bewertet werden, denn stillgelegte Brunnenhäuser und Wasserwerke lassen sich nicht von heute auf morgen wieder nutzen. Die bisher ungenutzten „Alt-Trinkwasser-Anlagen“ den Ortsteilen zur Notwasserversorgung als Löschwasserreserve oder als Brauchwasser für die Grünpflege zu überlassen, ist zu kurz gedacht. Gleiches gilt für die derzeit laut Katastrophenplan vorzuhaltende Wasserreserve für 24 Stunden.
Anhaltende Hitze und Trockenheit brauchen ein neues Wassermanagement und vor allem mehr als nur eine Quelle im Verbandsgebiet! Wir sind uns sicher, dass Verbandsräte und Geschäftsführung im Sinne einer nachhaltigen Wasserversorgung hier noch einmal nachjustieren werden.
Fraktion Bürgerschaft Gera
Um Gera auch zukünftig für seine Bürger*innen und Gäste angenehm und lebenswert gestalten zu können, ist die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe und die diesen Prozess begleitenden handwerklichen Berufe wesentliche Voraussetzung. Das ist nicht neu und es gilt, das gemeinsame Handeln darauf auszurichten, denn noch immer hat Gera die dritthöchste Arbeitslosenquote in Thüringen.
Deshalb bemühen sich die Verantwortungsträger weiter um ansiedlungswillige Unternehmen, wie z.B. die Firma BAUERFEIND, die in Gera eine ca. 12 ha große Gewerbefläche sucht. In Bieblach-Ost wurde eine verwilderte Brachfläche eines „Abrissgebietes“ als geeignet hierfür ausgemacht. Investor und Stadt sind sich einig. Weitere 500 Arbeitsplätze mit bester Anbindung an die Infrastruktur könnten in Gera entstehen und gleichzeitig würde eine lange ungenutzte Brachfläche verschwinden. DENKSTE!
Eine Population von Eidechsen hat es sich auf der verwilderten Fläche bequem gemacht. Anstatt diese nun schnell und unbürokratisch umzusiedeln, werden Gründe gesucht, die Fläche als Biotop weiter den Eidechsen zu überlassen. Eine Arbeitsgruppe aus Stadträten und der Verwaltung wird extra ins Leben gerufen, um sich mit dem Thema zu befassen.
Abwägen, gesetzliche Spielräume nutzen und Möglichkeiten denken, suchen, finden und umsetzen sollte der Grundsatz für Entscheidungen sein. Natur- und Umweltschutz sind richtig und wichtig aber ohne Steuereinnahmen, die durch wertschöpfende Arbeit erwirtschaftet werden, fehlt auch dafür das Geld.
In einer strukturschwachen Region wie Gera sollte die Entscheidung: Eidechse oder Arbeitsplätze? nicht schwer fallen!
Fraktion Bürgerschaft Gera
Seit Jahren werden in diesen beiden Haushaltstellen Einsparpotenziale gesucht und auch gefunden. Kann es richtig sein, bei Ordnung und Sauberkeit eine Minimalvariante zu fahren? Ich denke nicht!
Ordnung und Sauberkeit sind wichtig für eine sich „schön fühlende“ Stadt. Dazu gehört neben der Abfallentsorgung eben auch die in städtischer Verantwortung liegende Straßenreinigung inklusive der Pflichtaufgaben: Leerung von Papier- und Hundekotbehältern, die Reinigung von Gullys, das Mähen von Straßenbegleitgrün, die Bereitstellung von öffentlichen Toilettenanlagen. Eine ordentliche und saubere Stadt mit gepflegten Grün- und Parkanlagen ist ein Aushängeschild für die Geraer und ihre Gäste und hier darf nicht am falschen Ende gespart werden. Dazu zählen auch die Kosten für die notwendigen Kontrollen in Schwerpunktgebieten, wie dem Park der Freundschaft („Knochenpark“).
Richtig und wichtig ist aber auch, alle Bürgerinnen und Bürger in den Prozess von Sauberkeit und Ordnung in der Stadt mit einzubeziehen und an ihre Eigenverantwortung zu erinnern. Bringen diese sich dann tatsächlich ein, dann kommt das Totschlagargument mit Verweis auf kein Geld und kein Personal für die notwendigen Leistungen. Das ist zu einfach und zu billig!
Hier sind die Entscheidungsträger der Stadt gefordert, praktikable Lösungen zu entwickeln und endlich die Weichen für ein ordentliches und sauberes Gera richtig zu stellen. Dazu ist deren Verantwortung im jeweiligen Ressort gefragt, denn jetzt wird der Haushalt für das Jahr 2023 erarbeitet. Wir können gespannt sein, wer gute Arbeit liefert.
Dr.-Ing. Ulrich Porst
„Der Verein – ein starkes Team“ – unter diesem Motto hatten die Wählervereinigung FÜR GERA e.V und der Verein Bürgerschaft Gera e.V. zum 1. gemeinsamen Vereinsmeeting am Montag, 30.05.2022 eingeladen. Vertreter der Geraer Sportvereine BSG Wismut Gera e.V., Leichtathletik-Verein Gera e.V., des Lusaner Sportverein e.V., dem SV Langenberg e.V. und des Kegelvereins Heinrichsbrücke e.V. folgten unserer Einladung. Wir bedanken uns für die offenen Worte der Vereine und dass es noch immer Menschen im Ehrenamt gibt, die trotzt vieler Unebenheiten, den Mut und die Stärke aufbringen, für ihren Verein zu kämpfen.
Torsten Blau vom Sportverein Leichtathletik brachte als erster die Probleme auf den Punkt: Übungsleitergewinnung, fehlende notwendige Sportgeräte, zerrissene Wurfnetze im Stadion der Freundschaft, eine nicht funktionierende Anzeigetafel, die Vergabe von Trainingszeiten in den Wintermonaten für die Pandorfhalle, Übungsleiter und Sportler vor verschlossenen Stadiontoren oder gesperrten Wegen.
Die oftmals fehlende Kommunikation zwischen Verwaltung und Vereinen und nicht eindeutig geklärte Zuständigkeiten bis hin zu einer gewissen Ignoranz gegenüber den ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern bemängelten dabei alle anwesenden Vereinsvertreter. Hier wünschen sie sich dringend eine Zentralisierung der Aufgaben und einen Ansprechpartner.
Die Planung der Sportstätten und die Erhaltung sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für die Durchführung attraktiver Veranstaltungen, das ist das Ziel der Vereine. Dafür investieren sie nicht nur viel Zeit, sondern auch mitunter hohe sechsstellige Beträge, ohne dafür eine Gegenleistung von der Stadt zu erhalten. Im Gegenteil, die Stadt verlangt eine 20 %-ige Beteiligung an den Einnahmen. Gleiches gilt für die Bandenwerbung. Auch hier kümmern sich die Vereine um Sponsoren, um dann 5 % der Einnahmen an die Stadt abzuführen. Für die Vereine eine untragbare Situation. Die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Sport, Frau Raatz, sagte zu, zu prüfen, ob hier für die Stadt Spielraum besteht und dieser genutzt werden kann.
„Sport kommt aus Sicht des Sports immer zu kurz!“ sagte Christian Magiera vom Stadtsportbund Gera, dem Dachverband der Geraer Sportvereine. Er kennt die Sorgen und Nöte aber auch er wünscht sich, dass die Stadt aktiver wird. Nicht nur mit Geld, sondern in der Schaffung eines Umfeldes, welches das Ehrenamt motiviert, sich zu engagieren. Das heißt auch, unbürokratisch und schnell an die Bedarfe der Vereine orientiert, arbeiten.
Die Vertreter von FÜR GERA e.V und der Bürgerschaft Gera e.V sagten ihre Unterstützung in Form von Anfragen an die Verwaltung zu konkreten Themen zu. Auch könne dabei geholfen werden, konkrete bestehende Probleme zu beheben. Es soll nicht die letzte Veranstaltung gewesen sein. Ein 2. Geraer Vereinsmeeting ist bereits in Planung.
Kerstin Geier, Heike Breuninger
Vereinsvorsitzende Vereinsvorsitzende
Bürgerschaft Gera e.V. Wählergemeinschaft FÜR GERA
Die Thüringer Kommunalordnung ist seit 1990 die Grundlage für das Handeln von Ausschüssen in Städten und Gemeinden, so auch in der Stadt Gera. Seit dieser Zeit haben die Ausschüsse des Stadtrates, bis auf wenige Ausnahmen, öffentlich getagt. Hintergrund ist: einerseits eine große Transparenz gegenüber den Bürgern der Stadt und andererseits soll in den Ausschüssen auch öffentlich der fachliche Meinungsaustausch stattfinden, um Stadtratssitzungen zeitlich nicht ausufern zu lassen.
Diese Grundsätze sollen nun ab sofort außer Kraft gesetzt werden. Dies hat das TLVwA dem OB der Stadt Gera mitgeteilt und ab sofort sind die Sitzungen vorberatender Ausschüsse nur noch ohne die Teilnahme der Öffentlichkeit durchzuführen. Das heißt, Ausschluss der Bürger an den Fachgremien der Stadt, wobei wiederum die Ausnahmeregelung bei beschlussfassenden Ausschüssen gilt.
30 Jahre hat die Herangehensweise der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates mit der vorhandenen ThürKO seine Gültigkeit gehabt. Nun soll das alles nichtig sein? Was steckt seitens der jetzigen Auslegung für ein praktischer Sinn dahinter? Für den interessierten Bürger ist hier kein plausibler Grund zu erkennen, warum nun diese Heimlichkeit einziehen soll.
Was können die Stadträte tun? Die Verwaltung beauftragen, gegen die Rechtsauffassung des TLVwA, die eigene, bisher vertretene Rechtsauffassung, durchzusetzen, um den „alten“ Zustand wieder zu erreichen. Auch mit einer Anpassung der ThürKO.
Wir sind gespannt, ob der OB zukünftig Transparenz in den Ausschüssen haben will.
Dr. Ulrich Porst – Fraktion Bürgerschaft Gera
„Der Oberbürgermeister wehrt sich gegen Kritik aus Stadtrat“ – so die Überschrift eines Artikels in der OTZ am 06.04.2022. Dabei richtet sich die Kritik durchaus nicht nur gegen unerledigte Beschlüsse. Auch Anfragen der Fraktionen werden nur ungenügend von der Verwaltung bearbeitet und selbst ein Stadtrat muss über ein Jahr auf die Beantwortung seiner Frage zur Verkehrssituation in Debschwitz warten. Die Gründe dafür sind sicher vielschichtig aber letztlich obliegt dem OB die Organisation und Kontrolle der Verwaltung. In seiner Verantwortung liegen Betriebsklima und die Zusammenarbeit mit den drei Dezernenten. Sich dagegen zu wehren verzerrt die Wirklichkeit und auch die Aufzählung von Erreichtem kann nicht davon ablenken, dass die für die Entwicklung der Stadt notwendigen großen Themen, wie Nahverkehrsplan, Elsteral Infraprojekt, Technologie- und Gründerzentrum, Geras Neue
Mitte u.a. seit seinem Amtsantritt nach wie vor offen sind. Das jetzt vorliegende Grundlagenpapier zum Stadtmarketing resultiert aus der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses für Stadtmarketing, den der OB ursprünglich nicht wollte und die Arbeitsgruppe Nahverkehr richtet jetzt den Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2020 zur Beschaffung der Straßenbahnen. Der OB selbst wollte im Zusammenhang mit dem TIETZ- Kaufhaus ein Verwaltungsstandortkonzept und bevor er bzw. die Verwaltung für ein solches Konzept 10 Jahre braucht, wird wohl eher eine weitere AG gegründet. Unser Standpunkt: die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen ist die „Bringepflicht“ des OB und anstatt sich gegen die berechtigte Kritik aus den Fraktionen zu wehren sollte er sich kritisch und durchaus auch selbstkritisch damit auseinandersetzen.
Dr. Ulrich Porst – Fraktion Bürgerschaft Gera
Jeder kennt sie, denn sie prägen sich ein ins Stadtbild und jede Kommune hat sie – Problemimmobilien – sowohl im eigenen Bestand als auch im Eigentum Dritter. Oft stehen sie über Jahre leer, stellen mitunter bereits eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und haben nicht selten unmittelbare Folgewirkungen auf den Wohnungsmarkt, die Stadtentwicklung und das Image einer Stadt und/oder Stadtteils. Dabei gibt es durchaus Strategien und Ansätze im Umgang mit Problemimmobilien, z.B. im Rahmen der Städtebauförderung, die Aufstellung von Sicherungs- und Nutzungskonzepten oder auch steuerliche Anreize. Gemeinsam mit FÜR GERA und der Fraktion DIE LINKE hat die Bürgerschaft in einer aktuellen Stunde am 22.02.2022 nachgefragt, wie die Stadt Gera mit ihren Problemimmobilien umgeht.
Fraktionsübergreifend stieß das Thema auf breite Zustimmung und Herr Dr. Porst machte den Ansatz der Bürgerschaft deutlich, dass man
nicht gegen sondern mit der Verwaltung Lösungen anstrebt und dabei nicht nur reden möchte sondern auch etwas „anschieben“.
Für die Immobilie des ehemaligen Milchhofs unterbreitete Herr Dr. Porst der Verwaltung den Vorschlag, mit dem bekannten Eigentümer Kontakt aufzunehmen, um gegebenenfalls Flächen von diesem zu erwerben und das vorgesehene Gewerbegebiet an der Stelle so zu entwickeln, wie wir das wollen: Gewerbeansiedlungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und damit die Erhöhung des Ansehens und der Attraktivität der Stadt.
Der OB hat diesen Vorschlag aufgenommen, und auch zu den vielen leeren städtischen Immobilien will sich die Verwaltung im Zusammenhang mit den angekündigten Verwaltungsstandorten demnächst äußern.
Fraktion Bürgerschaft Gera
Fragen, auf die sich die Stadträte seitens der Verwaltung in einer Aktuellen Stunde der Stadtratssitzung am 19.01.2022 Antworten erhofft hatten.
Leider wurde diese Aktuelle Stunde überschattet durch die Vorfälle während der Corona-Demo am vorangegangenen Montag, bei dem ein Mann durch Polizeieinsatzkräfte verletzt wurde und die in der Folge dazu führten, dass sich am Dienstagabend, also dem Abend vor der Stadtratssitzung, erneut hunderte Menschen in einem unangemeldeten Corona-Protestmarsch vor dem Haus des Oberbürgermeisters versammelten.
Die Bürgerschaft Gera verurteilt diesen und jeglichen Angriff auf die Privatsphäre von öffentlichen Personen. Gewalt jeglicher Art, ganz gleich ob verbal, physisch oder psychisch ist inakzeptabel und nicht zu tolerieren, denn sie untergräbt unsere demokratischen Grundwerte, für die die vermeintlichen „Spaziergänger*innen“ auf die Straße gehen.
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ – Immanuel Kant (1724-1804)
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur gemeinsam und durch eine „mitnehmende“ Kommunikation aller erreicht werden und erfolgreich sein. Grundsätzlich an erster Stelle steht der Dialog und ein sachlicher Austausch von Argumenten. Miteinander reden, auch wenn das mitunter heißt, die Meinung des Andersdenkenden auszuhalten.
Sowohl Fraktion als auch der Verein Bürgerschaft Gera nehmen die Sorgen und Ängste der Bürger*innen ernst und hier insbesondere die von der Einführung einer Corona-Impfpflicht betroffenen Gruppen im Gesundheitswesen.
In einem offenen Brief wenden wir uns an die Fraktionen des Stadtrates und die Spitze der Stadtverwaltung und fordern diese auf, gemeinsam tätig zu werden. Wir schlagen vor, kurzfristig eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen zu verfassen, um einen Personalnotstand im Gesundheitswesen und in weiteren systemrelevanten Bereichen zu verhindern.
Den gesamten Wortlaut lesen Sie hier.
Interview unseres Vorstandsmitgliedes, Jörg Deumer, aus der Ostthüringer Zeitung vom 19.01.2022
Mit großer Mehrheit, nämlich mit 93 Prozent der Wählerstimmen, wurde Dr. Porst am letzten Wahlsonntag von den Wählerinnen und Wählern der Geraer Ortsteile Dürrenebersdorf und Langengrobsdorf zum Ortsteilbürgermeister gewählt. Er führt damit den erstmalig gewählten, neuen Ortsteilrat an, in den darüber hinaus noch Andreas Gronauer, Mandy Müller, Petra Beck und Ulrich Feistel gewählt worden sind.
Die beiden Ortsteile wieder mehr ins Bewusstsein zu rücken und sich für die Interessen der dortigen Anwohner stark zu machen, dafür wird er sich, wie auch im Stadtrat von Gera, mit Vernunft und Sachverstand einsetzen. Seine langjährige Erfahrung in der Kommunalpolitik wird ihm dabei sicher von Nutzen sein.
Wir gratulieren Herrn Dr. Porst recht herzlich zu diesem Wahlerfolg und wünschen ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg!
Gera, 29.09.2021
Kerstin Geier
Vereinsvorsitzende
Sehr geehrter Herr Bräuner,
nachdem Sie in diversen Anzeigen den Stadtrat und die Öffentlichkeit über Ihre Sicht auf die Frage der Entwicklung des Tietz-Kaufhauses dargestellt haben, halten wir es für erforderlich Ihnen unsere Sicht nochmals im Zusammenhang darzustellen.
Die große Mehrzahl der Stadtratsmitglieder, als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, sieht dringenden Handlungsbedarf an verschiedenen Standorten in Gera. Dies betrifft diverse Grundstücke in Ihrem Eigentum bzw. im Eigentum eines Ihrer Unternehmen.
Aktuell konzentrieren sich die Diskussionen auf das Tietz-Kaufhaus als Bestandteil des Tietz-Quartieres und das Milchhofareal. Die Entwicklung des Tietz-Kaufhauses wollten die Stadträte an erster Stelle angehen. Diese Priorisierung beruhte auf der Aussicht, für die Entwicklung des Quartiers erhebliche Fördermittel zu erhalten.
Dazu war als Voraussetzung ein Standortkonzept für alle kommunalen Einrichtungen seitens der Verwaltung seit 1,5 Jahren durch den OB zu erstellen. Denn die zumindest in Erwägung gezogene Unterbringung von Verwaltungseinheiten muss natürlich im Rahmen eines umfassenden Konzepts erfolgen. Ein solches Konzept liegt leider bislang nicht vor.
Die Gesamtkosten sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat.
Nachdem der Stadtrat durch seine Beschlussfassung die Beantragung von Fördermitteln ermöglichte, waren qualitative Fortschritte bei der Präzisierung des Investitionsprojekts in der Folgezeit kaum zu erkennen. Im Kern zielte Ihre Idee darauf ab, dass sich die Stadt Gera in erheblichem Umfang in Ihre Immobilien einmietet.
Um das Projekt nicht scheitern zu lassen und die in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes in Höhe von 5,8 Millionen Euro nicht ohne Not aufzugeben, wurde im Stadtrat beschlossen, den Kauf des Tietz-Kaufhauses zu erwägen und die Verwaltung wurde vor Monaten aufgefordert, die dafür notwendigen Vorbereitungen zu schaffen. Dieser Zeitraum sollte für ergebnisorientierte Verhandlungen über den Ankauf eines Gebäudes völlig ausreichend sein. Inzwischen hat auch der Fördermittelgeber eine abschließende Frist gesetzt. Diese Frist wäre seitens des Stadtrates in seiner Sitzung vom 29.09.2021 noch zu wahren gewesen.
Wir mussten leider feststellen, dass seitens des Eigentümers keine erkennbare Bewegung in die Verkaufsverhandlung kam. Deshalb haben wir Sie aufgefordert, bis Freitag, den 10. September ein Verkehrswertgutachten und ein darauf beruhendes Verkaufsangebot uns Stadtratsmitgliedern und der Stadtverwaltung zuzusenden.
Das Ertragswertgutachten wurde nur in Teilen geliefert und wies den Betrag von 18,4 Mio. € aus. Das uns vom Oberbürgermeister am 21.09.2021 dargestellte „abschließende“ Verkaufsangebot umfasste nur eine für die Stadt nicht eigenständig nutzbare Teilfläche mit dem aufstehenden Kaufhausgebäude. Den geforderten Kaufpreis haben Sie offenkundig an den in Aussicht gestellten Fördermitteln bemessen.
Die Ertragswertermittlung geht an der Realität weit vorbei, denn das ehemalige Tietz-Kaufhaus kann in seinem jetzigen Zustand keinen Ertrag einbringen. Auch die im Gutachten ausgewiesenen Mietpreise lassen sich mit der Realität des Mietmarktes in Gera nicht vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit möchten wir feststellen, dass wir keinesfalls einem Vertrag zustimmen werden, der für die alternativ immer noch im Raum stehende Einmietung in Ihrem Gebäude einen so exorbitant überhöhten Mietzins vorsieht.
In Bewertung aller dieser Tatsachen haben sich die Vertreter der im Stadtrat handelnden Parteien und Wählervereinigungen entschieden, dem Oberbürgermeister den Abbruch der Kauf-Verhandlungen mit Ihnen nahezulegen.
Wir werden gerne sinnvolle Entwicklungsabsichten mit den erforderlichen Beschlüssen im Stadtrat unterstützen. Einen überteuerten Erwerb einer stark sanierungsbedürftigen Immobilie schließen wir jedoch aus. Dabei geht es nicht darum, ob der Erwerb aus Eigenmitteln der Stadt oder aus Fördermitteln bezahlt wird. Es geht alleine darum, dass der geforderte Kaufpreis völlig überzogen ist. Die Fördermittel sollen vorrangig der Sanierung eines komplizierten Gebäudes dienen. Sie dienen nicht dazu, überzogene Kaufpreisforderungen zu bedienen.
Da Sie selbst den Absichten der Stadt als neuer Eigentümer des Tietz-Kaufhauses erklärtermaßen skeptisch gegenüberstanden („Ich will gar nicht verkaufen.“), gehen wir davon aus, dass Sie nunmehr Ihre Bemühungen darauf fokussieren, den hohen Immobilienwert des Gutachtens durch eine zügige Projektentwicklung des ganzen Tietz-Quartieres in Eigenverantwortung zu realisieren. Das, was als machbare Unterstützung durch die Stadt erfolgen kann, wird geleistet werden. Es obliegt Ihnen, die nach eigenem Bekunden guten Entwicklungschancen des Quartiers zu realisieren.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass für uns die Entwicklung der Innenstadt eine hohe Bedeutung hat. Deshalb werden wir das Thema Milchhof in einem geordneten Verfahren gerne unter Beachtung der gesamtstädtischen Auswirkungen beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Frank Andreas Schubert Christian Klein
Norbert Hein
Dr. Ulrich Porst
Sandra Raatz
Monika Hofmann
Nils Fröhlich
Die Entwicklung der Innenstadt ist leider seit Jahren eines von vielen großen Sorgenkindern in Gera.
Zum Thema TIETZ-Kaufhaus sind sich die Stadträtinnen und Stadträte allerdings fraktionsübergreifend einig: ein klares JA, wenn es um die Unterstützung des Eigentümers bei Konzepten für eine sinnvolle und nachhaltige Nutzung des ehemaligen Horten-Kaufhauses geht aber auch ein klares NEIN zu überzogenen Kaufpreisforderungen, Spekulationen und Erpressung. In einem offenen Brief an Herrn Bräuner haben die Fraktionen dies nochmals deutlich hervorgehoben.
Am 01.07.2021 war Halbzeit der Amtszeit von Geras Oberbürgermeister (OB) Julian Vonarb, der am 01.07.2018 die Amtsnachfolge von Frau Dr. Hahn antrat.
Ende Juni 2021 nun, haben sich die Fraktionschefs von Die Linke, Grüne und SPD eine Bewertung der Arbeitsleistung des OB zugetraut, worauf dieser am 01.07.2021 eine Selbsteinschätzung seiner Leistungen in einem Interview mit der OTZ vorgenommen hat.
Nach unserem Verständnis können Stadträte die Arbeit des OB nur eingeschränkt beurteilen, da sie in die Tätigkeiten des OBs nur teilweise Einblick haben und eine Bewertung möglicherweise parteipolitisch eingefärbt motiviert ist.
Eine Selbsteinschätzung durch den OB ist zwar legitim, jedoch auch einseitig und nicht objektiv.
Usus ist in Organisationen und Unternehmen, dass die Bewertung von Leistungen dem unmittelbar Vorgesetzten obliegt und nach bewährten Kriterien wie Arbeitsqualität, Selbstständigkeit, Effektivität, Leistungsbereitschaft, Kostenbewusstsein, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Delegationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Führungsvermögen und -verhalten, Kritikfähigkeit, fachliche Kompetenzen und nachweislichen Ergebnissen erfolgt.
Da der OB keinen direkten Vorgesetzen hat, ist es sicher auch legitim, dass Stadträte ihre Sicht zu den Ergebnissen der Arbeit des OBs kundtun. Dies kann allerdings nur auf der Grundlage von Fakten erfolgen. Anhand dieser kann sich der Bürger seine Meinung bilden.
Davon ausgehend wird die Fraktion Bürgerschaft Gera unter Einbeziehung der Kenntnisse aus dem Stadtrat und dem Wirtschaft- und Stadtentwicklungsausschusses (WSA), dessen Vorsitz unsere Fraktion stellt und in dem der OB als Vertreter der Verwaltung mit verankert ist, im Folgenden ihren Standpunkt zu den einzelnen Fakten äußern:
Seit dem Amtswechsel im Jahr 2018 konnten Bürger, Unternehmer und Kommunalpolitiker die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt Gera über die Stadtgrenze hinweg sowohl auf Landes- als auch auf Bundeseben wahrnehmen.
Unser Standpunkt: Dieser Weg ist gut und sollte weiter kontinuierlich beschritten werden, um Gera national und auch international bekannter werden zu lassen.
Der OB hat seit 2018 bereits mehrfach Verwaltungsstrukturänderungen durchgeführt. Dabei wurden Zuordnungen veranlasst und wieder aufgehoben. Dies führte zu unnötigen Verzögerungen und Unterbrechungen von Arbeitsabläufen, was für Unruhe sorgte und auf wenig Verständnis bei den Mitarbeitern stieß, weil damit unstrukturiertes Handeln zu vermuten war.
Unser Standpunkt: Die vom OB angekündigte „Große Verwaltungsstrukturreform“ war das nicht und lässt weiter auf sich warten.
Keinem, der an der Verwaltung nahe dran ist, ist entgangen, dass dieses Verhältnis Reserven hat. Differenzen des OBs mit der ehemaligen Baudezernentin, die Wiederwahl des Bürgermeisters betreffend oder mangelnde Abstimmung des OBs mit den Dezernenten und Führungskräften machen dies u.a. deutlich.
Unser Standpunkt: Bei der Zusammen- und Teamarbeit gibt es seitens des OBs noch Verbesserungspotential. Denn: „Führung ist die bewusste und zielbezogene Beeinflussung des Erlebens und des Verhaltens von Einzelpersonen und von Gruppen innerhalb einer Organisation“ und im konkreten Fall soll dies zum Wohle der Stadt Gera dienen.
So wie der OB in der Außendarstellung erfolgreich viel Zeit investiert hat, scheint diese Zeit im Innenverhältnis zu fehlen. Kriterien für Mitarbeiterzufriedenheit sind u.a. Fluktuation und Krankenstand. Sowohl der Krankenstand ist hoch als auch die Fluktuation, insbesondere im unmittelbaren Verantwortungsbereich des OBs.
Unser Standpunkt: Bei der Zusammen- und Teamarbeit gibt es seitens des OBs zu nutzendes Verbesserungspotential.
Mit Amtsantritt 2018 verkündete der OB, den Personalstand von ca. 1.100 Stellen für Beschäftige zu halten und durch Optimierungen, Vermeidung von Doppelarbeit und weiterer Digitalisierung die Schlagkraft der Verwaltung zu erhöhen und noch bürgerfreundlicher zu machen. Die Personalkosten sollten nur bedingt durch die „planmäßigen Anpassungen“ wie z.B. Tarifsteigerungen anwachsen.
Unser Standpunkt: Der Stellenplan ist inzwischen um über 100 auf 1.220 Stellen angestiegen. Damit auch die Personalkosten, so dass der OB die vom Stadtrat vorgegebene Personalkostenobergrenze wieder nicht einhalten wird können. Deshalb hat der Stadtrat den OB an die Einhaltung der Beschlüsse zu erinnern. Zudem widerspricht dies der Ankündigung des OBs bei Amtsantritt, eine “Große Verwaltungsstrukturreform“ durchzuführen, deren Ziel es sein sollte die Optimierung der Verwaltung und nicht deren weitere Aufblähung.
Die Einnahmen der Stadt Gera sind von ca. 260 Mio. € in 2018, auf ca. 265 Mio. € in 2019, ca. 283 Mio. € in 2020 und ca. 288 Mio. € im Jahr 2021 gestiegen. Somit können im Jahr 2021 gegenüber 2018 ca. 28 Mio. € mehr ausgegeben werden. Das ist die Basis für die Beurteilung der Haushaltlage der Stadt Gera.
Mittlerweile gelingt es der Verwaltung bereits seit 2018 einen ausgeglichenen Haushaltplan vorzulegen, sodass keine Sonderzuweisungen vom Land notwendig sind. Der Haushaltsplan wurde vom „Finanzbereich“ aufgestellt und gegen alle noch so leisen und lauten Forderungen anderer Bereiche mehr Geld haben zu wollen, verteidigt.
Unser Standpunkt: Das ist gut so und ist konsequent beizubehalten.
Seit bereits sechs Jahren hat der WSA jährlich das Thema Gewerbesteuer und Grundsteuer B auf der Tagesordnung, um mit dem Bereich Finanzen abzuwägen, ob Reduzierungen für den Haushalt der Stadt verkraftbar sind. Für die Gewerbesteuer war dies jetzt möglich. Grundlage dazu waren die Mehreinnahmen der Stadt. Der OB konnte somit diese minimale Gewerbesteuerreduzierung mit Symbolcharakter die er ebenfalls wollte, verkünden.
Bei der Grundsteuer B, die die Hausbesitzer betrifft, ist eine Reduzierung leider nicht möglich.
Unser Standpunkt: Die Senkung der Gewerbesteuer ist für die Unternehmen ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Nach wie vor ist Gera in der versicherungspflichtigen Beschäftigung das Schlusslicht in Thüringen. Dies wäre noch gravierender, wenn Unternehmen Gera auf der Landkarte nicht als optimalen Standort in der Mitte von Deutschland und mit zwei Autobahnverbindungen ausgemacht hätten, so z.B. Amazon, XXXL-Lutz, Raben Group und Bauerfeind. Einige dieser Ansiedlungen wurden bereits vor Amtsantritt des OB vorbereitet, der OB hat jedoch für Investoren gemeinsam mit dem Stadtrat weitere notwendige Voraussetzungen wie z.B. erforderliche Flächenbereitstellungen geschaffen.
Unser Standpunkt: Im Bereich der Wirtschaftsförderung ist dennoch Luft nach oben und das Thema muss weiter hohe Priorität haben.
Bereits 2019 sollte der alte NVP durch einen neuen zeitgemäßen NVP ersetzt werden. Auf Wunsch des OB hat der Stadtrat der Verlängerung dieses alten NVP um ein Jahr zugestimmt. 2020 wiederholte sich dasselbe Spiel. Erneut bat der OB um eine weitere Verlängerung, da er immer noch keinen neuen NVP vorlegen konnte. Und das trotz des Hinweises im WSA, dafür notfalls auch fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für 2021 wurde erneut vom OB um eine Verlängerung des bereits seit drei Jahren abgelaufenen NVP im Stadtrat gebeten. Es soll nun doch mit Hilfe von Dritten der NVP noch in 2021 vorgelegt werden.
Unser Standpunkt: Der OB hat drei Jahre seine Verantwortung für die Aufstellung des NVP nicht wahrgenommen! Wir sind gespannt, ob dies für 2022 endlich gelingt.
Diese städtische Gesellschaft hatte einen 10 Jahresvertrag mit der Stadt Gera abgeschlossen. Im Jahr 2019 ist dieser Vertrag ausgelaufen und bedurfte einer Erneuerung und Neubestimmung des Leistungsumfanges. Das Thema ist trotz Befassung in mehreren Ausschüssen des Stadtrates und permanenter Hinweise seitens der Stadtratsmitglieder seit 2018 offen.
Unser Standpunkt: Der OB hat drei Jahre seine Verantwortung nicht wahrgenommen! Hier besteht zwingend Handlungsbedarf.
Obwohl in der Vergangenheit Neuansiedlungen von Unternehmen über das TGZ mehrfach organisiert, werden konnten, stagniert derzeit die Arbeit. Seit drei Jahren sind die Frage zum Standort als auch zu den Aufgaben der Gesellschaft als grundlegende Voraussetzungen offen.
Unser Standpunkt: Der OB hat drei Jahre seine Verantwortung nicht wahrgenommen! Und dem OB scheint eine Zukunftsvision für das TGZ zu fehlen.
Alle Aktivitäten wie Smart City, Mobilitätsstandort, dritter Standort für die Bundeszentrale für politische Bildung usw. sind wichtig und Bausteine für die weitere Entwicklung von Gera.
Diese sind nicht allein Verdienst des OB oder der Stadtverwaltung, sondern insbesondere Verdienst von Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten wie z.B. Elisabeth Kaiser und Volkmar Vogel. Nun liegen Umsetzung und Realisierung der Projekte in der Hand des OBs.
Unser Standpunkt: Ehre, wem Ehre gebührt.
Seit ca. einem Jahr ist dieses im Gespräch. Das ist genau die Phase, in der auch die Stadträte mit dem Eigentümer des Tietz – Kaufhauses hinsichtlich der Nutzung intensiv im Gespräch waren. In den ersten zwei Jahre nach der Wahl des OB wurde nichts Schriftliches zum Verwaltungsstandortkonzept vorgelegt.
Erst vor kurzem wurden die Stadträte vom OB mündlich informiert, dass vier Standorte für die Verwaltung vom OB vorgesehen sind. Davon sind das Rathaus und das durch die Bauverwaltung genutzte Objekt in der Amthorstraße als zu erhaltende Verwaltungsstandorte nachvollziehbar. Das neue Gefahrenabwehrzentrum auf der Fläche des ehemaligen Heizkraftwerks in der Vogtlandstraße, wo die Flächen bereits erworben wurden, scheint auch logisch. Damit soll ein zentraler Feuerwehrstandort für ganz Gera eingerichtet werden und sich somit Doppelausrüstungen durch die jetzigen zwei Standorte erübrigen.
Unser Standpunkt: Eine Ist-Analyse zu den städtischen Gebäuden und deren Nutzung wurde durch den OB als Entscheidungsgrundlage dem Stadtrat noch nicht vorgelegt. Gleiches gilt für die nicht mehr benötigten städtischen Verwaltungsgebäude hinsichtlich ihrer Vermarktung. Inwieweit das ehemalige Tietz-Kaufhaus als Verwaltungsstandort geeignet ist, ist bei dem genannten finanziellen Aufwand und derzeitige Infrastruktur zu hinterfragen.
Das Tietzkaufhaus steht seit fast 30 Jahren leer, hatte verschiedene Eigentümer und soll noch in dieser Amtszeit des OB wiedereröffnet werden. Seine Widerwahl hat der OB zumindest an dieses zentrale Wahlversprechen geknüpft. Ausgang derzeit offen.
Unser Standpunkt: Wir sind weiter sehr an der Entwicklung und Nutzung dieses Objektes interessiert. Hier werden wir jedoch die weitere Entwicklung und entsprechende Vorlagen des OBs abwarten müssen.
Nach dem Abriss von 11 – geschossigen Wohngebäuden, mit Fördermitteln, vor ca. 25 Jahren liegt diese Fläche immer noch brach. Diese Fläche von ca. 25.000 m² soll mit Hilfe der IBA neugestaltet werden. Dieser Prozess lief unter großer Bürgerbeteiligung ab und dauert bereits fast 10 Jahre. Hier fehlt es noch am finalen Abschluss durch den Stadtrat. Das was mit Ende des alten Stadtrates 2019 ausdiskutiert war, wurde durch die neu gewählten Stadträte wieder in Frage gestellt. Nun ist 2021 zur Hälfte Vergangenheit und noch immer keine Lösung in Sicht. Hier ist der Stadtrat gefragt und nicht der OB, der dazu eine positive Position bezieht.
Ein zweiter Teil zur Entwicklung dieser Fläche, die Mitbeteiligung der GWB Elstertal GmbH als Eigentümer einer Teilfläche von Geras Neuer Mitte ist seit Monaten aber offen. Hierzu muss der OB als Gesellschaftervertreter des Stadtrates in der GWB Elstertal GmbH den Mehrheitsgesellschafter das Land Thüringen davon überzeugen, dass auch auf dieser Fläche der Gesellschaft zeitnah eine Entwicklung nach den erarbeiteten Vorstellungen erfolgen kann.
Unser Standpunkt: Der OB muss hier schnell handeln, um Fördergelder nicht zu gefährden.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Die Grundlage zur Beschaffung von Bahnen für den GVB ist und bleibt der NVP unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der GVB und der Stadt Gera. Dies auch mit Blick auf die Gleiserneuerung in der Wiesestraße, wo Investitionen in zweistelligen Millionenbeträgen fällig werden. Trotz Fördermitteln muss die GVB Eigenmittel zur Verfügung haben. Dies ist reine Mathematik und kaufmännische Überlegungen, die uns sagen, was wir uns leisten können und was nicht. Auch wenn der OB dies zur Chefsache erklärt hat, liegt bis heute vom OB keine Lösung vor.
Unser Standpunkt: Vermutlich wird der Stadtrat gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Land eine Lösung finden müssen. Dies anzuschieben, ist Sache des OB und seit mehreren Monaten offen. Sonst gibt es keine einzige neue Bahn.
Mit der Kommunalwahl 2019 wurden in den Stadtrat acht Fraktionen gewählt, vorher waren es fünf Fraktionen. Durch den Einzug der AfD in den Stadtrat und das auf Anhieb als stärkste Fraktion, wurde von anderen Parteien ein politisches Feindbild gegen die AfD aufgebaut, was die sachbezogenen Entscheidungen im Stadtrat wesentlich beeinträchtigte. So auch bei der Wahl des Stadtratsvorsitzenden und dann erst vor kurzem mit dem überflüssigen und erfolglosen Abwahlantrag.
Unser Standpunkt: Dass ideologische Auseinandersetzungen stattfinden, ist Ausdruck der Meinungsfreiheit in einer Demokratie und auf Landes- und Bundesebene auch medienwirksam so gewollt. Auf kommunaler Ebene wählen die Bürger ihre Vertreter in den Stadtrat und erwarten von Ihnen, dass sie sich für die Stadt und damit für das Wohl ihrer Bürger einsetzen. Sachfragen zu klären, dies muss der 1. Anspruch an die Arbeit jedes einzelnen Stadtratskollegen sein und den Umgang miteinander bestimmen. Dies ist zumindest der Ansatz der Bürgerschaft Gera im Stadtrat.
Der OB hat für sich festgestellt: „Ich darf die Verwaltung und den Stadtrat nicht überfordern.“ Woher weiß der OB, wann Verwaltung und Stadtrat überfordert sind?
Was die Verwaltung betrifft, werden wir dies nicht bewerten, dazu können nur die Mitarbeiter Stellung beziehen.
Was den Stadtrat betrifft unterfordert eher der OB diesen. Fraktionsübergreifend werden vom OB entscheidungsreife Vorlagen für den Stadtrat verlangt, ohne dass diese wiederholt in die Verwaltung zur Nachbesserung zurückverwiesen werden müssen. Dies erhöht den zeitlichen Aufwand für die Stadträte, da sie sich mehrmals mit gleichen Themen befassen müssen, was nichts mit Überforderung zu tun hat. Vielmehr könnte der Stadtrat bei beanstandungsfreien Vorlagen sogar mehr sachgerechte Entscheidungen treffen, ohne damit überfordert zu sein.
Dies verdeutlicht auch die Tatsache, dass allein unsere Fraktion den OB bereits am 18.11.2019 weitere offene Themen schriftlich benannt hat, die von Seiten der Verwaltung wie nachfolgend aufgeführt bis heute noch offen sind: Gewerbegebiet Kleinfalke, Gewerbeflächen Deutsche Bahn, Nutzung des Wismutkrankenhaus, Stadtumgestaltung speziell Bieblach – Ost, Beteiligung an der EGG, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt, Amtsblatt, Theaterfinanzierung, Multifunktionsarena, Schwimmbad, usw.
Darüber hinaus hat der Stadtrat auf Verlangen des OB auch im Jahr 2021 auf planmäßige Stadtratssitzungen verzichten müssen, obwohl selbst der Landtag trotz gleicher Corona – Situation seine Sitzungen abgehalten hat.
Unser Standpunkt: Der OB muss Vorlagen für den Stadtrat so vorbereiten, dass sie entscheidungsmöglich sind. Er muss gefasste Beschlüsse umsetzen, damit der Stadtrat nicht immer wieder daran erinnern bzw. sich damit erneut befassen muss.
Hier ist es bei Sachthemen wie z.B. dem NVP, dem Radwegeplan, dem Marketingkonzept usw. so, dass es ständig zu Terminverschiebungen auf Grund angeblich fehlender Kapazitäten in der Verwaltung kommt, obwohl die Verwaltung seit 2018 über 1O0 Stellen mehr aufgebaut hat.
Unser Standpunkt: Die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen ist die „Bringepflicht“ des OB. Der Stadtrat hat den OB dabei mehr in die Pflicht zu nehmen und darf Terminverschiebungen künftig nur noch in speziellen Ausnahmefällen dulden.
Der OB trägt die Verantwortung für das Handeln der Verwaltung. Er ist kein außenstehender Dritter, der nur Repräsentationspflichten hat.
Als Bürgerschaft Gera setzen wir weiterhin auf eine konstruktive, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit zu den anstehenden Sachthemen mit weniger politisch ideologischen Kalkül. Eine gute und respektvolle Zusammenarbeit des Stadtrates mit dem OB hat auf Augenhöhe, sachbezogen und termingerecht zu erfolgen.
Gera, 07.07.2021
Dr.-Ing. Ulrich Porst
Fraktionsvorsitzender
Bürgerschaft Gera
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU — Fraktion im Stadtrat von Gera und in der Folge dann auch die Fraktion der Bürgerschaft Gera gehören neben den Lehrern, Schülern und deren Eltern zu den Initiatoren des Projektes Campus Rutheneum und haben alle Aktivitäten sehr intensiv begleitet.
Es war ein heftiger politischer Wettstreit dieses Projekt auf den Weg zu bringen und dann über den langen Zeitraum mit großem Aufwand umzusetzen. Hierzu hat unter der Leitung von vier Oberbürgermeistern ein städtisches Verwaltungsteam die gesamte Zeit diese Umsetzung der Maßnahme nicht nur begleitet, sondern mit großer Agraphie vorangetrieben.
Jetzt in der Schlussphase der Baumaßnahmen konnten sich am 14.06.2021 zwei Ausschüsse des Stadtrates bei einer Begehung durch das sanierte bzw. neu gebauten Gebäude von dem erreichten überzeugen.
Die Bewunderung für das Geleistete lässt sich kaum in Worte fassen. All diejenigen, die eine der Erstbegehungen vor vielen Jahren der damaligen Baustellen miterlebt haben, können sich annähernd ein Bild vermitteln über die Großen und unzählig kleinen Detailarbeiten, die es engagiert und aufwendig zu lösen galt.
Das ist die Arbeit von Architekten, Bauleuten und weiteren die unter Anleitung eines Teams aus der Stadtverwaltung gewaltiges geleistet haben. Besonders herauszuheben sind dabei diese Projektverantwortlichen der Stadtverwaltung.
Wir bitten Sie Herr Oberbürgermeister, in angemessener Weise nicht nur die Arbeit, sondern das gesamte Engagement der Projektverantwortlichen der Stadtverwaltung öffentlich zu würdigen. Hier lassen sich einzelne kaum besonders hervorheben. Dennoch möchten wir auf Frau Birgit Zobel und Herrn Sven-Gunnar Diener hinweisen.
Gera, 16.06.2021
Dr. -Ing Ulrich Porst
Christian Klein