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Bürgerschaft Gera · Fraktion und Verein

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Gera

Kommunalwahl 2019 – Die Qual der Wahl

22. Mai 2019 By //  by michaelstumm

Etwa 200 Kandidaten aus 12 Wählervereinigungen und Parteien für 42 zu vergebende Stadtratsplätze treten an, Geras Geschicke für 5 Jahre in die Hand zu nehmen.

Kommunalwahlen haben einen anderen Sinn als Landtags –, Bundestags – oder Europawahlen. Bei denen geht es um die Legislative sprich lateinisch „legis latio“, heißt „Beschließung des Gesetzes“. Im Rahmen von in EU-, Bund- und Bundesländern geltenden Gesetze können sich Städte und Gemeinden selbst verwalten.

In der Kommune geht es um die direkte und unmittelbare Einflussnahme auf die Geschicke der Lebensumstände der Bürger in ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Deshalb geht es bei Kommunalwahlen gerade nicht darum, politischen Parteien zu wählen. Es geht darum Personen zu wählen, die mit gesundem Menschen- sowie Sach- und Fachverstand über politische Grenzen hinweg, das Gemeinwohl Ihrer Stadt im Blick haben und in ihrem Sinne Entscheidungen treffen, tragen und verantworten.

Es stehen Personen zur direkten Wahl. Ausbildung, Erfahrung, Kompetenz, Sachverstand, die Bereitschaft sich nur für die Stadt und nicht für persönliche Interessen einbringen zu wollen, sind wichtige Auswahlkriterien. Es ist Ihnen als Wähler auch nicht fair gegenüber, wenn Parteien z.B. in Gera mit Spitzenkandidaten werben, die bereits im Land- oder Bundestag sitzen und nur mit Ihrem Bekanntheitsgrad Stimmen ziehen, mit denen dann ein anderer, von Ihnen nicht Gewählter über die Parteien-Liste in den Stadtrat kommt. So hat der Wähler keine echte Wahl.

Auf kommunaler Ebene sind Sie als Bürger wirklich gefragt, Demokratie direkt wahrzunehmen und auch einzufordern zur Verbesserung Ihrer konkreten Lebenswirklichkeit. Im Kommunalen kann man keine geltenden Gesetze umgehen, aber mitgestalten, wie das Haus „Stadt Gera“ im gesetzlichen Rahmen bewohnt wird und ob der Hausmeister (OB) und seine „Kontrolleure“ (Stadtrat) gut oder schlecht das Haus in Stand halten.

Das können Sie mit Ihrer Stimme am 26. Mai 2019 beeinflussen. Schauen Sie deshalb genau hin. Wählen Sie deshalb den Kontrolleur  Ihres Vertrauens und geben Sie ihm Ihre 3 Stimmen. Verlassen Sie sich auf Ihren gesunden Menschenverstand und auf Ihr Bauchgefühl beim Wählen.

Es gibt sie, die 42 Kandidaten, die Ihre Wahl verdient haben. Denen sollten sie mit Ihren 3 Stimmen für die nächsten fünf Jahre zutrauen, die Geschicke der Stadt Gera mit in die richtige Richtung zu lenken. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht für sich und ihre Stadt!

Vereinsvorsitzender
Bürgerschaft Gera e.V.

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Telefon 0365 - 800 79 04
Fax 0365 - 800 79 42
E-Mail: info@buergerschaft-gera.de
Website: www.buergerschaft-gera.de

Vereinsvorsitzender:
Dr.-Ing. Ulrich Porst

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